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Steuern sparen

Bestimmte Aufwendungen bei Krankheit können steuerlich einkommensmindernd berücksichtigt werden. Das beschreibt der § 33 des Einkommenssteuergesetzes (EstG). Dazu gehört auch der Eigenanteil bei der Zahnbehandlung. Fragen Sie Ihren Steuerberater, ob Ihre Zahnarztrechnungen als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer abgesetzt werden können.

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Dr. B. Dettmer

Zahnärztin
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